DSH ist eine der ältesten, aber weiterhin auch relevantesten Prüfungen, um sich als Studienbewerber mit nicht deutschem Abitur für einen Platz an einer deutschsprachigen Universität oder Fachhochschule zu bewerben. Auch von deutschen Staatsangehörigen ohne deutschsprachigen Bildungsnachweis muss sie abgelegt werden.
Jede Hochschule hat ihre eigene DSH-Prüfung. Die Hochschule konzipiert und stellt die Prüfung demnach selbst. Einheitliche Prüfungen oder Prüfungstermine existieren nicht, trotzdem gleichen sich viele Prüfungstypen untereinander. Manche Universitäten setzen eine Zulassung für ein Fachstudium an ihrer Universität voraus, andere Universitäten lassen auch externe Bewerber zur Prüfung zu. Außerdem beschränken manche Hochschulen die Teilnahme an ihrer DSH-Prüfung auf maximal drei Versuche. Die Teilnahme ist fast überall kostenpflichtig.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, wobei die schriftliche Prüfung in der Regel zuerst erfolgt. Bei einer nicht bestandenen schriftlichen Prüfung ist die mündliche Prüfung ausgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wird in drei Niveaus eingeordnet (DSH 1, DSH 2, DSH 3), wobei DSH 3 für das beste Ergebnis steht. DSH 1 wird ab 57% der maximalen Punkte erreicht, DSH 2 ab 67% und DSH 3 ab 81%. Die schriftliche und mündliche Prüfung werden getrennt bewertet. Das Gesamtergebnis richtet sich nach der schlechteren Teilnote. Wenn beispielsweise in der schriftlichen Prüfung ein DSH 3, aber in der mündlichen ein DSH 1 erreicht wurde, entspricht die Gesamtnote DSH 1.
DSH 1 genügt für die meisten bilingualen (Englisch-Deutsch) Studienfächer, DSH 2 für den Großteil aller deutschen Studienfächer. DSH 3 wird nur von sprachlich anspruchsvollen Studiengängen wie beispielsweise Medizin verlangt.
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