1.1 Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss der/die Kursteilnehmer*in in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben, da sich das Sprachkursangebot des SFE (SF Education Center) auf den Bereich der Erwachsenenbildung konzentriert.
1.2 Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, wie die Entbindung von der Aufsichtspflicht u.a., welche im Einzelfall zwischen Erziehungsberechtigten und dem SFE zu vereinbaren sind.
1.3 Im Weiteren hat jede/r Teilnehmer*in persönlich für seinen/ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.
2.1 Eine Registrierung zu den Sprachkursen des SFE kann über verschiedene Wege erfolgen.
In jedem Fall jedoch erfolgt diese über das Anmeldeformular auf unserer Homepage.
Der/die Kursteilnehmer*in verpflichtet sich dazu, das Anmeldeformular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.
2.2 Bei der Registrierung für die Niveaustufen A2 bis C1 sind folgende Nachweise zu erbringen:
Goethe-Zertifikat (die entsprechende Niveaustufe)
ODER
telc (die entsprechende Niveaustufe)
ODER
DSH 1 — SFE C1
ODER
TestDaF
• TestDaF 11-14 (nur ein Teil unter 3 Punkten) – SFE B1
• TestDaF 12-13 (von allen vier Teilen keiner weniger als 3 Punkte) – SFE B2
• TestDaF 14 (von allen vier Teilen keiner weniger als 3 Punkte) – SFE C1
Kann der/die Teilnehmer*in keinen Nachweis erbringen, ist vor der Registrierung ein Einstufungstest abzulegen. Dieser findet im Onlineformat statt und ist für jede Niveaustufe nur einmal durchführbar.
Der Einstufungstest kostet 15 €. Bei erfolgreicher Anmeldung wird dieser Betrag von der Kursgebühr abgezogen.
2.3 Der gewählte Kurs auf der Eingangsbestätigung entspricht zunächst nur einer vorläufigen Reservierung. Eine endgültige Anmeldung zum Kurs erfolgt, sobald die entrichtete Kursgebühr in voller Höhe auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.
3.1 Die Kurse werden nach Modulen berechnet. Buchen Sie 1-2 Module zu 500 € pro Modul. Buchungen von 4-8 Modulen kosten €480 pro Modul. Buchungen für 9-10 Module kosten €460 pro Modul.
Der Kursbeitrag wird mit der Registrierung fällig.
3.2 Die Gebühren, welche im Zusammenhang mit den gebuchten Kursen entstehen (z.B. Bankgebühren, Verschiebungsgebühren, o.ä.), sind immer im Voraus, spätestens jedoch bis 14 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.
Eine Anzahlung in Höhe von 200 € ist nur bei Anmeldung aus dem Inland möglich.
In beiden Fällen muss die Gebühr in voller Höhe spätestens am 10. Tag vor Kursbeginn auf dem angegebenen Konto des SFE verzeichnet sein.
Erfolgt eine Kursanmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr unverzüglich am Tag der Registrierung per Überweisung mit Nachweis, bar oder per EC-Karte vor Ort zu entrichten.
3.3 Ein Anspruch auf den gebuchten Kurs besteht nicht, wenn die Kursgebühr am ersten Tag des Kurses noch nicht beglichen ist. Ausnahmen von dieser Regelung können nur auf zuvor schriftlich explizite Absprachen begründet werden. Unabhängig davon bleiben die im Vertrag vereinbarten Zahlungspflichten unangetastet und in voller Höhe bestehen.
3.4 Das SFE behält sich vor bei Nichtzahlung der Kursgebühr bis zur angegebenen Zahlungsfrist den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.
3.5 Nach Eingang der vollständigen Kursgebühr erhält der/die Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung und Zahlungsbestätigung.
3.6 Zusätzliche Kosten, welche im Zusammenhang mit der Zahlung der Kursgebühren entstehen (z.B. Bankgebühren etc.) sind stets vom Kursteilnehmer zu tragen.
3.7 Ratenzahlungen sind möglich. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ erhoben.
4.1 Durch die Zusendung der Eingangsbestätigung seitens des SFE kommt der Vertrag zu den gebuchten Kursen im SFE zustande.
4.2 Verschiebt ein Teilnehmer einen bereits gebuchten Kurs auf einen späteren Termin, so gelten folgende Fristen und Gebühren:
• für die 1. Verschiebung bis 14 Tage vor Kursbeginn: keine Gebühren
• ab der 2. Verschiebung bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 €
• Verschiebung zwischen dem 13. Tag bis 7. Tag vor Kursbeginn: 100 € pro Kurs
• Verschiebung zwischen dem 6. Tag bis 1. Tag vor Kursbeginn: 150 € pro Kurs
• Nach Kursbeginn ist keine Verschiebung möglich
4.3 Der/die Kursteilnehmer*in ist verpflichtet, die beim SFE geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheitspflicht. Stellt das SFE nachhaltiges und unentschuldigtes Fehlen fest und ändert der Betreffende sein Verhalten trotz förmlicher Mahnung nicht, kann er von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
4.4 Für Teilnehmer an individuellen Kursangeboten gilt: Änderungen der Unterrichtszeiten müssen mindestens einen Werktag im Voraus der Schule mitgeteilt und von dieser bestätigt werden. Erscheint der Kunde 30 Minuten nach der geplanten Anfangszeit nicht zum Unterricht, ist es dem Lehrer erlaubt, den Unterrichtsort zu verlassen. Für diesen Termin geplante Unterrichtsstunden werden in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
5.1 Eine Stornierung der gebuchten Kurse ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn möglich; dies gilt ausschließlich für Anmeldungen aus dem EU-Raum. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist für die gesamten Kurse, welche im SFE gebucht wurden, gültig.
Maßgeblich für die Wirksamkeit der Stornierung ist das Eingangsdatum beim SFE, nicht der Poststempel.
5.2 Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird zum Zeitpunkt des Eingangs beim SFE wirksam. Der Rücktritt gilt, wenn in der Rücktrittserklärung nicht ausdrücklich anders beantragt, für alle beim SFE gebuchten Kurse. Hierbei erhebt das SFE eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 150 €.
5.3 Wenn ein Kunde die vom SFE ausgestellten Bestätigungsunterlagen (z.B. Anmeldebestätigung) für einen Visumsantrag verwendet, kann der betreffende Kurs nicht storniert oder übertragen werden, es sei denn, das Visum wird abgelehnt.
5.4 Im Falle eines späteren Rücktritts bzw. einer späteren Stornierung wird die volle Kursgebühr sofort fällig.
5.5 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag nach Kursbeginn, ohne Ausstellung von Dokumenten und ohne den Prozess der Einschreibung durchlaufen zu haben, besteht nur dann Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, wenn für die Nicht-Teilnahme ein entsprechender Härtefall nachgewiesen werden kann. Diese Gründe können beispielsweise schwere Krankheit, Todesfall in der Familie oder Nichterteilung des Einreisevisums sein. Ein Anspruch auf Geltendmachung besteht nur innerhalb von zwei Wochen nach Kursbeginn. Die Kursgebühr wird abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 150 € erstattet.
5.6 Eine Verschiebung bzw. Umbuchung einer Kursteilnahme ist nur bis zwei Wochen vor Kursbeginn und nur im Fall der vorgenannten Härtefälle möglich.
5.7 Sofern keine Dokumente seitens des Sprachinstituts (Anmeldebestätigung, Teilnahmebescheinigung) ausgestellt wurden, kann vom Widerrufsrecht nur bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses Gebrauch gemacht werden. Bei einer Anmeldung, die weniger als vier Wochen vor Beginn des Kurses erfolgt, verzichtet der Kursteilnehmer auf sein Widerrufsrecht.
Zusätzliche Rücktrittsgebühr:
5.8 Im Falle einer vorherigen Kursverschiebung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
5.9 Wurde der Visumsantrag eines Teilnehmers aus vermeidbaren (selbstverschuldeten) Gründen (wie z.B. fehlerhafte Dokumente, mangelnde Studienbefähigung etc.) abgelehnt, oder zieht ein Teilnehmer seinen Antrag vorzeitig (bevor es zur Erteilung oder Ablehnung eines Visums kommt) zurück, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
5.10 Bei Nichterteilung des Visums kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden, wenn die o. g. Kriterien nicht zutreffend sind. Dazu ist die Übermittlung eines offiziellen Ablehnungsbescheids zwingend erforderlich. Einer Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nach eingehender Prüfung der Unterlagen abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 150€.
5.11 Eine Stornierung von Prüfungen nach offizieller Anmeldefrist ist nicht mehr möglich. Die entrichtete Prüfungsgebühr ist somit ohne Abzug fällig.
5.12 Im Falle eines Rücktritts von einer Prüfung vor der offiziellen Anmeldefrist wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50% zurückerstattet.
5.13 Die Verschiebung einer Prüfung vor offizieller Anmeldefrist ist bei der ersten Verschiebung kostenfrei möglich. Für jede weitere Verschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ fällig. Eine Verschiebung nach offizieller Anmeldefrist ist nicht möglich.
5.14 Wenn der Kunde sich selbst für die von g.a.s.t. angebotenen Prüfungen (TestDaF, TestAS) anmeldet, geschieht dies nicht über die SFE. Die Stornierung der Prüfungen muss selbständig durch Kontaktaufnahme mit g.a.s.t. erfolgen.
5.15 Ist der/die Prüfungsteilnehmer*in beim Prüfungsstart einer telc, TestDaF oder DSH-Prüfung nicht anwesend, trifft verspätet ein oder kann kein gültiges Identifikationsdokument vorlegen, wird er/sie von der Prüfung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Prüfungsentgelts findet nicht statt.
6.1 Jedes Modul umfasst etwa 100 Unterrichtsstunden und wird nur an Wochentagen unterrichtet. Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
6.2 Die Festlegung des Unterrichtsplans, sowie die Verteilung der Kurse auf den Vormittag, bzw. den Nachmittag, erfolgt durch die Schulleitung. Anspruch auf einen Kurs zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht, es sei denn, dies wurde zuvor schriftlich vereinbart, oder es liegen besondere Gründe, wie Berufstätigkeit oder Kinderbetreuung, vor. Die besonderen Gründe sind schriftlich nachzuweisen.
6.3 Der/die Teilnehmer*in hat dafür Sorge zu tragen, regelmäßig an dem von ihm/ihr gebuchten Kurs teilzunehmen, sodass ein ordnungsgemäßer und regelmäßiger Unterricht nach den AGB des SFE stattfinden kann.
6.4 Bleibt ein/e Teilnehmer*in vorsätzlich dem vereinbarten Unterricht fern, bzw. fehlt mehr als fünf Sitzungen unentschuldigt, behält sich das SFE vor, ein persönliches Gespräch mit dem/der Teilnehmer*in zu organisieren, in dem der weitere Verlauf bis zur Abschlussprüfung geplant wird. Ein Recht auf das Mitschreiben der Abschlussprüfung besteht im konkreten Fall des unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht nicht.
6.5 Kommt ein Kurs auf Grund einer zu geringeren Teilnehmerzahl nicht auf eine Teilnehmerzahl von mindestens 50% der vollen Kursauslastung, so behält sich das SFE vor, die Kurse aus unterrichtstechnischen Gründen von fünf Unterrichtsstunden am Tag auf vier Unterrichtsstunden am Tag zu reduzieren.
Dies gilt bis zu dem Tag, an dem eine Teilnehmerzahl von 50% der Kursauslastung erreicht wird. Nach Erreichen der vorgenannten Situation erfolgt der Unterricht im normalen Umfang von fünf Unterrichtsstunden täglich.
6.6 Das SFE behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Kurse ausfallen zu lassen, oder Kurse der gleichen Stufe zusammenzulegen.
Die Kurse, die nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben, werden verkürzt durchgeführt. Die Kürzung erfolgt unter Beachtung und Beibehaltung der geplanten Inhalte und Gesamtkonzeption:
• Ab 10 Teilnehmer – 100% der geplanten Kursdauer
• 9 Teilnehmer – 85% der geplanten Kursdauer
• 8 Teilnehmer – 70% der geplanten Kursdauer
• 7 Teilnehmer – 60% der geplanten Kursdauer
• 6 Teilnehmer – 50% der geplanten Kursdauer
• 5 Teilnehmer – 40% der geplanten Kursdauer.
Bei einer Gruppe von weniger als 5 TN wird der Kurs als privater Kurs strukturiert und die Gebühren werden pro Unterrichtsstunde berechnet (29 €/Ustd., 1 Ustd. = 45 Min.), oder mit einem ähnlichen Niveau zusammengelegt.
6.7 Das SFE behält sich vor, Änderungen bezüglich Unterrichtszeit und -ort im Kursprogramm vorzunehmen.
6.8 Der Unterricht wird sowohl im Onlineformat, als auch in Präsenz im Institut des SFE angeboten. Der/die Teilnehmer*in kann eigenständig entscheiden, in welchem Format er/sie am Unterricht teilnehmen möchte.
6.9 Um auf die schriftliche Prüfung hinreichend vorzubereiten, findet zwei bis drei Wochen vor der Prüfung ein Zwischentest statt. Dieser Zwischentest entspricht dem Niveau der Abschlussprüfung. Teilnehmer*innen werden von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn keine Entschuldigung für die Abwesenheit vom Zwischentest vorliegt.
Der Zwischentest kann nicht wiederholt werden.
6.10 Kann ein/e Teilnehmer*in den Termin eines Abschlusstests des Intensivsprachkurses nachweislich (z.B. Krankheit, nachweisbarer Termin bei Behörden o.ä.) nicht wahrnehmen, kann ein Antrag für einen anderen Termin gestellt werden. Für die Abwesenheit ist unverzüglich ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Für die Organisation eines neuen Termins wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 85 € für die Niveaustufen A1 – B2 und eine Gebühr in Höhe von 109 € für das Niveau C1 erhoben.
Ein Abschlusstest kann nur einmalig für das entsprechende Niveau wiederholt, bzw. zu einem anderen Termin bei Verhinderung abgelegt werden.
6.11 Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung eines Intensivsprachkurses hat der/die Teilnehmer*in die Möglichkeit den Kurs zu wiederholen. Eine Teilnahme am Folgekurs ist ohne bestandene Abschlussprüfung nicht möglich. Hat der/die Teilnehmer*in sich bereits für den Folgekurs angemeldet, wird er/sie bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung in den Wiederholungskurs gestuft.
Das SFE behält sich vor Onlinekurse anzubieten. Der/die Teilnehmer*in willigt ein, an einem durch das SF Education Center angebotenen Onlinekurs teilzunehmen. Er willigt darüber hinaus dazu ein, sich an die folgende Vertraulichkeitsvereinbarung zu halten.
7.1 Der/die Teilnehmer*in nimmt freiwillig an einem Onlinekurs teil und ist bereit, sich mit den Bestimmungen des SFE einverstanden zu erklären.
7.2 Der/die Teilnehmer*in verwendet während des Unterrichts seine eigenen Geräte, um an Videokonferenzen teilzunehmen und lässt die Kamera während des Unterrichts eingeschaltet.
7.3 Der/die Teilnehmer*in darf den Unterricht weder zu privaten Zwecken aufzeichnen, noch zu kommerziellen Zwecken verwenden.
7.4 Der/die Teilnehmer*in ist dazu verpflichtet, persönlich am Unterricht teilzunehmen. Es darf keine andere Person an seiner statt am Unterricht teilnehmen. Nimmt eine andere Person als der Teilnehmer am Unterricht teil, gilt der/die Teilnehmer*in als abwesend und wird aus dem Kurs entfernt.
7.5 Der/die Teilnehmer*in darf das Kurspasswort an niemanden weitergeben, der nicht am Kurs teilnimmt.
7.6 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und endet nach zwei Jahren.
7.7 Das endgültige Interpretationsrecht steht dem SF Education Center zu.
8.1 Die Lehrkräfte des SFE unterrichten muttersprachlich und verfügen über eine Fortbildung zum/zur Sprachlehrer*in. Unterrichtssprache in Sprachkursen für die deutsche Sprache ist Deutsch.
8.2 Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein eventueller Lehrkraftwechsel berechtigt den Kunden weder zur Kündigung, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
9.1 Es besteht ein Haftungsausschluss des SFE und seiner Mitarbeiter*innen, welcher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hin beschränkt ist. Das SFE übernimmt zudem keine Haftung für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen sowie alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen). In diesen Fällen ist das SFE nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet.
9.2 Jeder in der Bundesrepublik Deutschland lebende Bürger ist per Gesetz zum Abschluss einer Krankenversicherung für die Dauer seines Aufenthalts in der BRD verpflichtet. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Diese müssen zusätzlich zum Sprachkurs abgeschlossen werden, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem SFE geschlossen wurde.
9.3 Die Teilnehmer*innen haften für die von ihnen verursachten Schäden.
9.4 Kann das SFE in Fällen von höherer Gewalt, oder durch behördliche Anordnungen (wie z.B. im Falle einer Virus-Pandemie) seiner vertraglich geschuldeten Leistung ganz, oder teilweise nicht nachkommen, haftet es nicht für den Entfall. Wenn der Unterricht aus diesem Grund nicht in Präsenzform in den Räumen des SFE stattfinden kann, so ist das Institut berechtigt, den Unterricht für die Kursteilnehmer*innen online durchzuführen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen ausgeschlossen.
10.1 Kosten, die für die Anschaffung von Kursbüchern und Lehrmaterialien entstehen, sind nicht in der Kursgebühr enthalten und müssen gesondert geleistet werden.
10.2 Kursteilnehmer*innen ist es nicht gestattet, Inhalte oder Teile der durch das SFE bereitgestellten Materialien selbstständig, oder über Dritte, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, im Internet hochzuladen, öffentlich wiederzugeben, zu veröffentlichen, mit ihnen zu werben, oder sie sonst in einer rechts- bzw. gesetzeswidrigen Art und Weise zu nutzen.
11.1 Die vorläufige Zuweisung zu einem Kurs erfolgt nach den Angaben auf dem Anmeldeformular. Der Nachweis der für den unmittelbaren Eintritt in einen Kurs notwendigen Sprachkenntnisse obliegt dem/der Teilnehmer*in. Das SFE behält sich eine Überprüfung dieser Vorkenntnisse vor.
11.2 Die endgültige Einstufung erfolgt nach Überprüfung der Vorkenntnisse durch das SFE. Als direkte Zugangsvoraussetzung werden das SFE- Zertifikat der vorausgehenden Niveaustufe sowie Zertifikate von Goethe, telc und TestDaF anerkannt.
11.3 Ergibt sich aufgrund des Einstufungstests ein von der vorläufigen Einstufung abweichendes Ergebnis, so wird dem/der Kursteilnehmer*in ein Platz in einem anderen, seinem Leistungsniveau entsprechenden Kurs, zugewiesen.
12.1 Vor Beginn der Teilnahme an einem Sprachkurs behält sich das SFE vor, die Teilnehmer*innen an einem Einstufungstest für die gebuchte Kursstufe teilnehmen zu lassen. Einstufungstests dienen hierbei der Zuteilung in die jeweiligen Niveaustufen und geben Aussage über den Wissensstand des Teilnehmers in der jeweiligen Sprache zum Zeitpunkt der Durchführung.
12.2 Der Einstufungstests ist somit ausschlaggebend für die Zuteilung der Kursteilnehmer*innen in einen seines/ihrers Leistungsniveau entsprechenden Kurs. Er ist auch dann bindend, wenn die Anmeldung für eine andere Niveaustufe erfolgt ist.
13.1 Auf Anfrage stellt das SFE eine Ferienbescheinigung für seine aktiven Teilnehmer*innen aus.
13.2 Eine Ferienbescheinigung ist per Definition eine Bescheinigung über freie Zeit im SFE, in der kein Unterricht stattfindet, oder die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin wahrgenommen wird.
13.3 Sie wird ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer*in nach zuvor gebuchten Kursen in der Regel noch weitere gebuchte Kurse besucht, diese aber aufgrund einer beantragten Freizeit erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrnimmt, oder im anschließenden Semester ein Studium aufnimmt.
13.4 Hierdurch werden die Folgekurse automatisch auf ein späteres Datum verschoben. In der Regel nach Beendigung der beantragten Ferienzeit.
13.5 Im Falle einer anschließenden Studienaufnahme muss der Nachweis über eine offizielle Einschreibung an einer Hochschule oder Universität vorgelegt werden. Andernfalls ist eine Ausstellung der Ferienbescheinigung nicht möglich.
13.6 Die maximale Dauer einer Ferienbescheinigung ist auf insgesamt 6 Monate begrenzt.
13.7 Zusätzliche Buchungen oder Verschiebungen aufgrund von Ferienbescheinigungen können nicht durch Stornierung ausgeglichen oder erstattet werden.
13.8 Nach Abschluss aller gebuchten Kurse ohne weitere Kurse im SFE, oder einer anschließenden Aufnahme eines Studiums besteht kein Anspruch auf eine Ferienbescheinigung.
Ein Kurswechsel ist nur in Ausnahmefällen einzurichten. Diese sind nach Rücksprache mit der entsprechenden Lehrkraft und der Geschäftsleitung nur in der ersten Kurswoche möglich. Bei verspäteter Einreise besteht kein Anspruch auf einen Kurswechsel.
Alle im SFE genutzten Arbeitsmaterialien zum Unterricht sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Sprachschule vervielfältigt oder verbreitet werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der/die Kursteilnehmer*in willigt ein, dass seine/ihre Daten (z.B. Name, Heimatadresse, Adresse in Deutschland, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) vom SFE elektronisch erfasst werden. Das SFE verpflichtet sich, von diesen Daten keinen vertragswidrigen Gebrauch zu machen.
Die zwischen dem SFE und dem/der Kurs- bzw. Prüfungsteilnehmer*in bestehenden Verträge und sonstigen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Essen.
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UNSERE SPRECHSTUNDEN
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